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   BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86   

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https://dejure.org/1988,4941
BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86 (https://dejure.org/1988,4941)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1988 - 4 C 47.86 (https://dejure.org/1988,4941)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1988 - 4 C 47.86 (https://dejure.org/1988,4941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Flugsicherungskosten - Gesetzliche Verteilung - Flugsicherungsbetriebsdienst - Fluglotsen - Luftverkehrskontrolle - Ortsfeste Anlagen - Klimaanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1989, 230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86
    Das daher hier noch maßgebliche ältere Recht ist dadurch geprägt, daß die Rechtsprechung dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einen hohen Stellenwert zugemessen hat (vgl. Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 64.85 - <BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]>; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, S. 989 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 24/80]).
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 47.86
    Das daher hier noch maßgebliche ältere Recht ist dadurch geprägt, daß die Rechtsprechung dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einen hohen Stellenwert zugemessen hat (vgl. Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG 4 C 64.85 - <BVerwGE 23, 213 [BVerwG 04.02.1966 - IV C 64/65]>; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, S. 989 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 24/80]).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Ein solches gesetzliches Verbot, das dem Vertrag der Beteiligten vom 3. Februar 1988 entgegenstehen könnte, ist dem revisiblen Fachrecht - namentlich dem Zweckentfremdungsrecht - auch durch Auslegung (vgl. dazu Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29 a LuftVG Nr. 1 S. 1 (4)) nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 4 B 6.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der

    Sie bestimmt wie dies das Bundesverwaltungsgericht noch für die anders formulierte Vorgängerregelung (§ 9 BFSG) angenommen hatte (Urteil vom 19. August 1988 BVerwG 4 C 47.86 Buchholz 442.40 § 29a LuftVG Nr. 1) die Verpflichtungen der Flughafenunternehmer und der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung auch nicht "in ungewöhnlich detaillierter Weise".

    Vielmehr bleibt Raum für ergänzende vertragliche Vereinbarungen, die sich auf § 54 VwVfG stützen können, der im genannten Senatsurteil vom 19. August 1988 BVerwG 4 C 47.86 (a.a.O.) noch nicht anwendbar war.

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

    Die frühere Tätigkeit des Klägers in der Flugsicherung und seine derzeitige Tätigkeit in der Flugplanung sind dabei eng verzahnt mit hoheitlichen Tätigkeiten, die durch staatliche Organe erledigt werden (§§ 27 a bis 27 d Luft-VG; vgl. BVerw 19. August 1988 - 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29 a Luft-VG Nr. 1).
  • VG Darmstadt, 02.03.2007 - 5 E 2991/04

    Abbruch eines Flughafen-Kontrollturms; Kostentragungspflicht

    Der vom Gesetz angestrebte Kostenausgleich wäre - wie sich auch hier zeigt - angesichts der Verflochtenheit vieler Einzelaspekte schon bei teilweisen Änderungen gefährdet (BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 4 C 47.86 - zu § 9 BFSG).

    Diese gesetzliche Kostenverteilung kann nicht durch privatschriftliche Vereinbarung erweitert oder verändert werden; hinsichtlich des Anspruchsgrundes ist die gesetzliche Regelung für die Beteiligten vielmehr bindend (so schon BVerwG, Urt. v. 19.08.1988 - 4 C 47.86 - zu § 9 BFSG).

  • VG Köln, 12.01.2017 - 20 K 2278/14
    Die gesetzliche Regelung als solche kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden, so BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 4 C 47/86 - juris, in Bezug auf Kostenregelungen in § 9 BFSG und VG Darmstadt, Urteil vom 02.03.2007 - 5 E 2991/04 - juris, zu § 27 d Abs. 2 und 3 LuftVG.

    Dies entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 19.08.1988 a.a.O..

  • OLG Dresden, 21.08.2008 - 5 W 597/08
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die nähere vertragliche Ausgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses dieses nicht zu einem privatrechlichen Verhältnis umwandeln muss ( BVerwG, Urteile vom 19.08.1988, Az. 4 C 47/86 und 4 C 45/86, zitiert jeweils nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 5 A 522/17

    Vergütungsanspruch eines Flughafenbetreibers gegen Bundespolizei wegen der

    Unabhängig davon, ob es überhaupt möglich wäre, vertraglich einen Verzicht auf das Kriterium der Bundespolizeiüblichkeit zu vereinbaren, vgl. zur (fehlenden) Kompetenz zur Abweichung von der gesetzlichen Kostenregelung etwa BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 4 C 47.86 -, juris Rn. 25, und - 4 C 45.86 -, juris Rn. 19, jew. zu § 9 BFSG, VG Darmstadt, Urteil vom 2. März 2007 - 5 E 2991/04 -, juris Rn. 54, zu § 27d LuftVG, kann aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers nicht festgestellt werden, dass die Beteiligten eine Selbstkostenerstattung ohne Berücksichtigung des bundespolizeiüblichen Maßes vereinbaren wollten.
  • BVerwG, 13.07.1990 - 3 B 110.89

    Umfang und Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen für

    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gemäß § 41 Abs. 2 VwGO bedarf zu ihrer Beantwortung keines Revisionsverfahrens; die Antwort läßt sich den prozessualen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozeßordnung unmittelbar entnehmen und ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits gegeben worden (vgl. zuletzt Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 4 C 47.86 - Buchholz 442.40 § 29 a Nr. 1).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 45.86

    Verteilung der Flugsicherungskosten - Flughafenunternehmer - Bundesanstalt für

    (Im Anschluß an Urteil vom selben Tage in dem Verfahren BVerwG 4 C 47.86).
  • VG Schleswig, 21.12.2004 - 12 A 191/03
    Die vom Kläger im Wesentlichen in Bezug genommenen Entscheidungen verhalten sich nicht zum Bau und Betrieb von Flughäfen als öffentliche Aufgabe ( BVerwG, vom 19.08.1988, 4 C 47/86, betrifft die Kosten der Flugsicherung : BGH vom 10.07.1969, KZR 13/68, betrifft spezifische Fragen der Flughafenbenutzung; BAG vom 25.10.2001, 2 AZR 559/00, betrifft einen Mitarbeiter der Flugsicherung ).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 4 C 46.86

    Verteilung der Kosten der Flugsicherung - Erstattung von Aufwendungen des

  • VG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 K 3293/19

    Versorgungsabgabe; unechte Rückwirkung; Duldungs- und Anscheinsvollmacht

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